Einreisebestimmungen

Wenn Sie mit Ihrem Hund ins Ausland reisen, müssen Sie die EU-Bestimmungen zur Einreise von Hunden beachten. Seit dem 1. Januar 2012 gelten einheitliche EU-Bestimmungen für die Einreise von Hunden. Jedoch gibt es in einigen Ländern zusätzliche Bestimmungen. Bitte kontrollieren Sie vor Ihrer Abreise die Bestimmungen Ihres Urlaubsziels und vergessen Sie auch nicht die Bestimmungen der Länder durch die Sie durchreisen müssen. Hilfreich kann der interaktive Fragenblock vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu Auslandsreisen mit Hunden sein. Für das Reisen mit Hunden innerhalb der EU gelten grundsätzlich die folgenden Bestimmungen:

Wir haben für Sie die Einreisebestimmungen einiger Länder zusammengefasst:


Frankreich

In Frankreich gelten die Einreisebestimmungen der EU. Das heißt, bei Erstimpfung gegen Tollwut muss der Welpe mindestens drei Monate alt sein, eine Erstimpfung muss mindestens 21 Tage zurückliegen. Bei Auffrischungsimpfungen gegen Tollwut gelten die Impfstoffherstellerangaben, also üblicherweise drei Jahre nach der letztmaligen Tollwutimpfung, was im EU-Heimtierausweis eingetragen sein muss. Die Einreise mit Kampfhunden der Kategorie 1 ist in Frankreich verboten. Dazu zählt der Pit Bull Terrier, Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier, Mastiff und Tosa Inu. Hunde der Kategorie 2 (dazu gehören auch Hunde der Kategorie 1, wenn sie in einem vom internationalen Hundeverband zugelassenen Stammbuch eingetragen sind, Ausnahme sind Rottweiler und rottweilerähnliche Hunde, die keinen Stammbucheintrag benötigen) unterliegen Leinen- und Maulkorbpflicht und dürfen nur von einer volljährigen Person geführt werden. Hunde beider Kategorien dürfen nicht in öffentliche Verkehrsmittel und öffentliche Einrichtungen mitgenommen werden.


Holland und Belgien

In Holland und Belgien gelten die normalen Einreisebestimmungen für EU-Länder. Das heißt, dass der Hund zur eindeutigen Identifizierung elektronisch mit einem Chip gekennzeichnet sein muss. Außerdem müssen Sie in den Ländern den EU-Heimtierimpfpass mitführen, der die gültige Tollwutimpfung bestätigt (nach Impfstoffherstellerangaben gültig, also bei Wiederholungsimpfungen in der Regel drei Jahre gültig). Die Erstimpfung gegen Tollwut darf beim Welpen erst mit drei Monaten erfolgen und sollte bei Einreise mindestens 21 Tage alt sein. Die örtlichen Behörden in Belgien behalten sich vor, bei gefährlichen Hunden einen Maulkorbzwang auszusprechen. Holland hat die alte Regelung zum Einfuhrverbot aggressiver Hunde im Jahr 2009 vorerst aufgehoben.

Einreisebestimmungen für Holland

allgemeine europäische Einreisestandards

Einreisebestimmungen für Belgien

allgemeine europäische Einreisestandards


Italien und Österreich

Für den Italienurlaub gelten bei der Einreise Ihres Hundes die EU-Bestimmungen. Der Hund braucht also einen EU-Heimtierpass mit tierärztlicher Bestätigung der Tollwutimpfung und einen Mikrochip. Es ist verboten, Hunde nach Italien zu bringen, die jünger als drei Monate sind und keine Tollwutimpfung erhalten haben. Das Gleiche gilt für Österreich. In Italien müssen Leine und Maulkorb für zumindest mitgeführt werden. Vor allem in Österreich herrscht in den meisten Innenstädten Maulkorbpflicht.

Einreisebestimmungen für Italien

Einreisebestimmungen für Österreich


Dänemark

Auch in Dänemark gelten die europäischen Einreisestandards, ein Microchip oder die in den Heimtierpass eingetragene Tätowierung sind Pflicht. Außerdem müssen Sie den EU-Heimtierimpfpass mitführen, denn dieser Bestätigt die gültige Tollwutimpfung (nach Impfstoffherstellerangaben gültig, also bei Wiederholungsimpfungen in der Regel drei Jahre gültig). Die Erstimpfung gegen Tollwut darf beim Welpen erst mit drei Monaten erfolgen und sollte bei Einreise mindestens 30 Tage alt sein. In den Wäldern Dänemarks gilt ganzjährig Leinenpflicht, an den Stränden zwischen 1.4. und 30.9. Leinenzwang. Dänemark hat ein Einfuhrverbot für Pit Bull Terrier, Tosa Inu, Amerikanischer Staffordshire Terrier, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Amerikanische Bulldogge, Boerboel, Kangal, Zentral-asiatischer Kaukasischer und Südrussischer Ovtcharka, Tornjak, Sarplaninac und deren Kreuzungen und ahndet mit strengen Strafen bis hin zu Einschläfern des Tieres.


Tschechien und Kroatien

In Tschechien gelten die Einreisebestimmungen der EU, also sind der EU-Heimtierpass und ein Mikrochip nötig. Leinen- und Maulkorbzwang wird in Tschechien von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich gehandhabt. Für das ganze Land gilt jedoch Leinenpflicht in öffentlichen Gebäuden und auf öffentlichen Plätzen. In öffentlichen Verkehrsmitteln gilt generelle Maulkorbpflicht für Hunde. Auch Kroatien hat seine Einreisebestimmungen für Heimtiere weitestgehend an die üblichen EU-Vorgaben angeglichen. Die Auslegung dieser Vorgaben richtet sich jedoch in allen Ländern nach der aktuellen Tollwutsituation und wird im Falle einer drohenden Epidemie daran angepasst. Deshalb sollte man vor Reiseantritt bei der jeweiligen Botschaft anfragen oder sich auf den Internetseiten der Auswärtigen Ämter über den aktuellen Stand der Einreisebestimmungen für Hunde informieren. In Kroatien ist als Alternative zum Chip auch die Tätowierung erlaubt, wenn sie gut lesbar ist und in den EU-Heimtierausweis eingetragen ist. Eine tierärztliche Bestätigung ist erforderlich, dass das Tier gesund ist, kein Verdacht auf meldepflichtige ansteckende Krankheiten besteht und dass das Tier nicht aus einem Land stammt, in dem ansteckende Krankheiten grassieren, die auf diese Tierarzt übertragen werden können (erweitertes tierärztliches Gesundheitszeugnis). Der Tollwutimpfstoff muss ein inkativierter Impfstoff sein mit mindestens einer Antigeneinheit pro Dosis (entspricht dem WHO-Standard) und darf bei Erstimpfung nicht weniger als 30 Tage zurückliegen.

Einreisebestimmungen für Tschechien

Einreisebestimmungen für Kroatien

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